Quelle:
https://bueren.more-rubin1.de
rubin = Rats- und Bürgerinfosystem der Stadt Büren
Für die Vollständigkeit der Daten wird keine Gewähr übernommen, im Zweifelsfall empfiehlt sich der Blick in die o.g. Quelle. Die Daten wurden ermittelt, in dem im Bereich "Beschlüsse" und "Vorlagen" nach dem Suchwort "Ahden" und dem Zeitraum 1.5.2006 bis heute gesucht wurde. Die gefundenen Treffer sind im Folgenden zu sehen.
Sortiert sind die Abschnitte nach Datum, die neuesten Nachrichten zuerst.
Die gesamten Sitzungsunterlagen kann man hier downloaden. Für Ahden dürfte der Punkt 15 wichtig sein:
15. Antrag des BSV Ahden auf Gewährung eines Zuschusses für neue Umkleideräume
(TOP 3 Ausschuss für Schule und Gesellschaft 04.05.2004 u. TOP 4 Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2004)
Bauabteilungsleiter Pollmann erläutert die der Verwaltung vorgelegte neue Kostenaufstellung des BSV Ahden. Nach Prüfung ergibt sich bei Gesamtkosten von 83.000,-- € eine Bezuschussung von 46.200,-- € (Sportpauschale – 33.200 € zzgl. Materialkosten n. Sportförderrichtlinien – max. 13.000 €).Fraktionsvorsitzender Peuker und Rh. Salmen unterstützen eine heutige Beschlussfassung, damit der Verein kurzfristig mit der Baumaßnahme beginnen kann. Der Rat beschließt einstimmig, dem BSV Ahden für die Errichtung neuer Umkleideräume und Duschanlage einen Zuschuss i.H. von 46.200,-- € zu gewähren. Die Mittel werden im Haushaltsplan 2007 bereitgestellt. Noch in diesem Jahr benötigte Mittel des gewährten Zuschusses können, soweit Haushaltsreste 2006 bestehen, bereits in 2006 zur Verfügung gestellt werden.
Die gesamten Sitzungsunterlagen kann man hier downloaden.
Büren, den 22.08.2006
B e s c h l u s s v o r l a g e
Sitzung am | Beratungsorgan / Beschlussorgan | Beratungsstatus |
31.8.2006 | Rat der Stadt Büren | öffentlich beschließend |
Aufstellung des Landschaftsplanes "Bürener Almetal"
- Beteiligung der Träger öffentlicher Belange -
- Änderungsentwurf -
TOP 2 - Ausschuss für Bauen, Umwelt und Wirtschaftsförderung am 04.11.2003
Die im vorliegenden Planentwurf dargestellten Entwicklungsziele und Festsetzungen stehen zum großen Teil nicht im Widerspruch zu den derzeitigen städtischen Planungen. Insbesondere ist jedoch auf folgende Punkte hinzuweisen, für die Anregungen bzw. Bedenken anzumelden sind:
1. Kernstadt Büren
a) Naturschutzgebiet „Almehänge bei Ahden und Wewelsburg“ 2.1.1
Das Naturschutzgebiet (Almetal zwischen Büren und Wewelsburg) enthält im Bereich der Kläranlage Büren Flächen, die derzeit als Zufahrt zu der Baustelle genutzt und auf Dauer als Reservefläche für bauliche Maßnahmen (z.B. dauerhafte Zuwegung) vorgehalten werden müssen. Die vorgesehenen Verbote würden einer solchen Nutzung entgegenstehen.
b) Naturschutzgebiet „Wälder bei Büren“ 2.1.2
Der Festsetzung Naturschutzgebiet „Wälder bei Büren“ wird widersprochen. Die Festsetzung Landschaftsschutz reicht aus, um die Besonderheiten dieses Kalkbuchenwaldes ausreichend zu schützen. Als kommunaler Waldbesitzer praktiziert die Stadt Büren bereits jetzt schonende Waldwirtschaft und ökologische Nachhaltigkeit. Die besondere Bedeutung dieses Waldgebietes für die Erholung der Bevölkerung, für Jagd, Schulen und Politik (Waldbegänge) muss Vorrang vor gebots- und verbotsorientiertem Naturschutz haben. Darüber hinaus wird auf die ebenfalls nur unter Landschaftsschutz gestellten benachbarten privaten Wälder (Gleichbehandlung) verwiesen.
c) Naturschutzgebiet „Schorn“ 2.1.4
Der Ausweisung des Waldgebietes „Schorn“ in der Gemarkung Büren-Steinhausen wird nicht widersprochen solange gewährleistet ist, dass sie sich nicht gegen die Absicht des Hauses Büren’schen Fonds richtet, dort Möglichkeiten zur Bestattung nach dem Friedwald-Konzept zu schaffen. Typisch für das Friedwald-Konzept ist die Tatsache, dass der bisherige Waldcharakter unverändert erhalten bleibt. Die ordnungsgemäße Forstwirtschaft im Einklang mit dem Friedwald-Konzept wird weitergeführt. Der Naturschutz wird in besonderer Weise berücksichtigt. Die Abteilung „Schorn“ kann weiter forstwirtschaftlich genutzt werden. Die Einrichtung eines „Friedwaldes“ wird seitens der Stadt Büren ausdrücklich unterstützt. In der Sitzung des Rates der Stadt Büren am 16.02.2006 hat der Rat der Einrichtung eines Friedwaldes bereits generell zugestimmt.
d) Naturschutzgebiet „Erlenschlag“ 2.1.5
Einer Ausweisung des Gebietes „Erlenschlag“ als Naturschutzgebiet wird aus städtebaulichen Gründen widersprochen. Wegen der angrenzenden Wohnbebauung und der auf dem Gebiet liegenden „Rodelwiese“, ist die Festsetzung als Naturschutzgebiet nicht vertretbar.2. Ortschaft Ahden
Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes 2.2.2 sollte zwischen Forkstraße und dem Sperberweg östlich des vorhandenen Rad- und Wanderweges verlaufen.
3. Ortschaft Brenken
Im Bereich des Blombergweges sollten die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes 2.2.2 geringfügig verschoben werden, und zwar soweit, wie in der landesplanerischen Anfrage vom 02.07.2003 vorgesehen.
4. Ortschaft Hegensdorf
a) Der vorhandene Friedhof wird in Kürze erweitert. Die gesamte Parzelle 641, Flur 5, ist deshalb nicht in das Landschaftsschutzgebiet 2.2.4 einzubeziehen.
b) Auf dem Flurstück 172 der Flur 6 soll ein Schweinemaststall entstehen (siehe TOP 6 der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt und Wirtschaftsförderung am 13.05.2003). Das Flurstück ist deshalb nicht als Landschaftsschutzgebiet festzusetzen.5. Ortschaft Steinhausen
a) Die geplante Umgehungsstraße (L 549 n) verläuft zu einem großen Teil durch das Landschaftsschutzgebiet 2.2.3. Der Bau der Umgehungsstraße darf durch die Landschaftsplanung nicht behindert werden.
b) Im vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet 2.2.3 liegen Flächen, die sich nach den Vorstellungen der Stadt für langfristige städtebauliche Entwicklungen anbieten, so z.B. der sogenannte Klapperberg; die Flächen des Landwirtes Hüser an der ehemaligen Bahnstrecke nach Geseke.
c) Der Osterfeuerplatz am Markweg liegt im vorgesehenen Landschaftsschutzgebiet 2.2.3. Das alljährliche Osterfeuer auf der seit Jahren genutzten Stelle, darf durch die Landschaftsplanung nicht behindert werden.6. Ortschaft Wewelsburg
a) Es werden immer wieder Wünsche vorgetragen, das Gewerbegebiet Wewelsburg in nördlicher Richtung bis an den vorhandenen Waldweg auszudehnen. Aus diesem Grunde sollte die Grenze des Landschaftsschutzgebietes 2.2.1 an der Nordseite des vorgenannten Waldweges verlaufen.
b) Das Flurstück 503 in der Flur 20 sollte nicht in das Landschaftsschutzgebiet 2.2.2 einbezogen werden. Aufgrund der vorhandenen Gebäude in der Umgebung bietet sich die Eckparzelle zur Bebauung an.
Anstelle von verschiedenen anderweitig vorgesehenen Entwicklungszielen sollte das Entwicklungsziel 6 vor allem für folgende Bereiche festgesetzt werden:A) Kernstadt Büren
Brenkener Straße / Haarener Straße bis an die angrenzenden Waldflächen heranführen
B) Ortschaft Ahden
a) Heinberg bis zum Friedhof
b) Lehmkuhle
c) Auf dem Zickeberge zwischen Flughafenstraße und KötterwegC) Ortschaft Brenken
a) Blombergweg / Fillekuhle
b) Frehe / RolleikeD) Ortschaft Eickhoff
Flakenholzweg / Siepenweg
E) Ortschaft Steinhausen
a) Prangenfeld
b) Nadelweg zwischen Haus Nr. 2 und 4F) Ortschaft Wewelsburg
a) II. Abschnitt Baugebiet Niederhagen
b) Erweiterung des Gewerbegebietes
c) Erweiterung des Baugebietes OberhagenEine genaue Abgrenzung der neuen Entwicklungsziele ist in einem Erörterungstermin mit der unteren Landschaftsbehörde festzulegen.
Beschlussvorschlag: Der Rat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung in der Sitzungsvorlage an und beschließt, dass alle künftigen Entwicklungsund Pflegemaßnahmen nur im Einvernehmen mit den Grundstückseigentümern und ggf. auch den Anliegern durchgeführt werden.
Büren, den 17.08.2006
B e s c h l u s s v o r l a g e
Sitzung am | Beratungsorgan / Beschlussorgan | Beratungsstatus |
31.8.2006 | Rat der Stadt Büren | öffentlich beschließend |
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Gewerbepark Flughafen" in Büren-Ahden
- Ergebnis der frühzeitigen Bürgeranhörung
- Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzungsbeschluss
Während der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes in der Zeit vom 20.07. 2006 bis 21.08.2006 sind sowohl im Rahmen der frühzeitigen Bürgeranhörung als auch von den Trägern öffentlicher Belange keine Anregungen bzw. Änderungswünsche eingegangen.
Beschlussvorschlag:
D r i n g l i c h k e i t s e n t s c h e i d u n g
gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der GO NW
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Gewerbepark Flughafen" in Büren-Ahden
- Ergebnis der frühzeitigen Bürgeranhörung
- Ergebnis der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Offenlegungsbeschluss
Während der öffentlichen Auslegung des Änderungsentwurfes vom 27. April bis 10. Mai 2006 einschließlich, sind im Rahmen der frühzeitigen Bürgeranhörung keine Anregungen eingegangen. Seitens der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen worden. Über die Belange der Versorgungsträger wurde anlässlich eines Ortstermines am 20.06.2006 ein einvernehmliches Ergebnis erzielt (siehe Anlage).
Beschlußvorschlag:
Der Rat billigt den Entwurf und genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 04.07.2006.
Da die Planungsunterlagen nicht rechtzeitig zur Ratssitzung am 22.06.2006 vorlagen, erfordert die Dringlichkeit der Baumaßnahmen den sofortigen Offenlegungsbeschluss.
Bericht des Bürgermeisters
a) Bgm. Runge bedankt sich bei Ortsvorsteher Fischer für die gastfreundliche Aufnahme in Ahden.
b) Der Kreis Paderborn überprüft die Rechtsverstöße gegen die Einzelhandelssperre „Fürstenberger Straße“. Der Betrieb der bestehenden Geschäfte wird bis auf weiteres geduldet.
c) Das Kunstwerk „Begegnungen“ wird zur Zeit auf dem Platz am ehemaligen Feuerwehrgerätehaus errichtet.
d) Der Landesbetrieb NRW wird an der Autobahnanschlussstelle Geseke (Steinhausen) aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Signalanlage (Ampel) errichten.
B e s c h l u s s v o r l a g e
Sitzung am | Beratungsorgan / Beschlussorgan | Beratungsstatus |
22.06.2006 | Rat der Stadt Büren | öffentlich beschließend |
Antrag der Bioenergie Ahden GmbH & Co. KG, Rhön 1, 33142 Büren-Wewelsburg, auf
a. Änderung des Flächennutzungsplanes
b. Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes im Stadtteil Ahden, Schokamp
Die landwirtschaftliche Biogasanlage der Bioenergie Ahden GmbH & Co. KG wurde im Außenbereich der Gemarkung Ahden, Flur 7, Flurstück 478 als eigenständige Anlage mit dem Genehmigungsbescheid des Staatlichen Amtes für Umwelt und Arbeitsschutz OWL vom 03.09.2004 errichtet. Die Biogasanlage verfügt derzeit über eine elektrische Anschlussleistung von insgesamt 500 kW zur Einspeisung in das öffentliche Netz.
Die Bioenergie Ahden GmbH & Co. KG beantragt nunmehr die Erweiterung der Anlage innerhalb der bestehenden Gebäude mit einem Blockheizkraftwerk (BHKW) bestehend aus zwei Einzelaggregaten mit einer elektrischen Leistung von jeweils 657 kW, insgesamt somit 1.314 kW. Eine bauliche Erweiterung der Biogasanlage ist nicht vorgesehen.
Die Errichtung und das Betreiben von Biogasanlagen mit einer Anschlussleistung von mehr als 500 kW im Außenbereich, unterliegen nicht mehr der Privilegierung nach dem Baugesetzbuch. Dementsprechend ist eine Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Biogasanlage“ erforderlich. Parallel dazu sollte ein projektbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Büren stimmt der beantragten Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes zu. Die Verfahrenskosten sind vom Antragsteller zu tragen.
a. Änderung des Flächennutzungsplanesb. Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes im Stadtteil Ahden, Schokamp
Beschluss
Der Rat der Stadt Büren stimmt einstimmig der beantragten Änderung des
Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes zu. Die Verfahrenskosten sind vom Antragssteller zu tragen.
B e s c h l u s s v o r l a g e
Sitzung am | Beratungsorgan / Beschlussorgan | Beratungsstatus |
22.06.2006 | Rat der Stadt Büren | öffentlich beschließend |
Antrag des Schützenverein Ahden e.V. vom 30.05.2006 auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die Hellweghalle Ahden
Antrag des Schützenverein Ahden e.V. vom 30.05.2006 auf Gewährung eines
Investitionszuschusses für die Hellweghalle Ahden
Ratsherr Fischer trägt den Antrag des Schützenvereins Ahden vor (siehe Sitzungsvorlage). Er bittet darum, neben dem bereits bewilligten Zuschuss in Höhe von 38.000,00 € , einen weiteren in Höhe von 45.000,00 € zu beschließen.
In seinen Ausführungen gesteht er, dass er bei dem ersten Antrag davon ausgegangen sei, dass 100 % der Material und Verlegekosten gefördert würden und der Verein nur Eigenleistung erbringen müsste.
CDU-Fraktionsvorsitzender Peuker sowie Ratsherr Eggebrecht sprechen sich gegen eine höhere Bezuschussung als 50 % der Materialkosten aus und machen deutlich, dass sämtliche Vereine gleichbehandelt werden müssen. Ratsherr Luis kritisiert die falsche Vorgehensweise des Ahdener Schützenvereins. Schon bevor ein genaues Angebot vorlag, habe der Verein einen Antrag gestellt. Des Weiteren begründen er, wie auch Ratsfrau Lummer und Ratsherr Eggebrecht ihre ablehnende Haltung damit, dass in Ihren Heimatgemeinden die Schützenvereine bei Baumaßnahmen größere Eigenleistungen erbracht hätten.Bgm. Runge sichert weitere Gespräche zwischen Verwaltung und Verein zu, um nach einer Lösung zu suchen. Erst dann solle der Antrag erneut vorgelegt werden.
Bei 3 Enthaltungen unterstützt der Rat der Stadt Büren dieses Verfahren.